Wie komme ich zu einem Kleingarten ?
Was sind Kleingärten ?
Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten, im Ostdeutschen Datsche oder verallgemeinernd als Parzelle oder Laube, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten. Insbesondere liegt er in einer Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen, mitunter Gartensparte) verwaltet werden und die Fläche oder der Garten wird günstig an die Mitglieder verpachtet. Solche Anlagen werden auch als Gartenkolonien oder Laubenkolonien bezeichnet. (Quelle: frei nach Wikipedia)
Laubenpieper ist eine (scherzhafte) Bezeichnung für den Inhaber eines Kleingartens (mit einer Gartenlaube), wobei das genutzte Grundstück im übertragenen Sinn oft Laube genannt wird.
Die Gärten sind zwischen 200 und 550 m² groß. Der Pachtpreis pro m² und Jahr ist territorial etwas unterschiedlich und bewegt sich im Bereich von 4 - 10 Cent. Dem Bewirtschafter der Parzelle sind durch das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung des LSK und den Unterpachtvertrag Pflichten auferlegt. Diese Regeln sind notwendig, um die schützenden Bedingungen für die Kleingärtner aufrecht zu erhalten. Ein drittel Obst und Gemüse anbauen, sich aktiv erholen, Geselligkeit unter Gleichgesinnten suchen und Spielmöglichkeiten für Kinder schaffen, wer das möchte, hat mit einem Kleingarten die richtige Wahl getroffen. Für Individualisten ist der Schrebergarten eher nicht geeignet.
Wie gestaltet sich die Übernahme einer freien Parzelle ?
Der abgebende Pächter hat dem Vorstand des Kleingartenvereins sein Anliegen mitgeteilt. Die Ablösesumme für die Baulichkeit und die Anpflanzung (persönliches Eigentum) wurde durch unabhängige Wertermittler des Territorialverbandes in einem Gutachten festgestellt.
Folgende Formalitäten sind notwendig:
Antrag auf Mitgliedschaft im Verein (Vereinsrechtlich)
Der neue Pächter stellt beim Vorstand des Kleingartenvereins den Antrag auf Mitgliedschaft. Für ein Pachtverhältnis ist die Mitgliedschaft im Verein Bedingung. Mit der Aufnahme und Aushändigung der Satzung erkennt das neue Mitglied den Inhalt der Satzung an, es wird die Teilnahme am Vereinsleben und die Achtung der Beschlüsse erwartet.
Kaufvertrag (privatrechtlich)
Beide Parteien einigen sich letztendlich auf eine Ablösesumme, die nicht über dem ermittelten Wert liegen soll.
Unterpachtvertrag (pachtrechtlich)
Der Vorstand des Kleingartenvereins schließt im Auftrag des Territorialverbandes (Verwaltungsvollmacht) bzw. dem Verpächter einen Unterpachtvertrag mit dem neuen Pächter. Mit der Unterzeichnung erkennt der Pächter die Bedingungen an.
Der Verfahrensweg um zu einem Kleingarten zu kommen erscheint komplizierter als er ist. Die hier gemachten Ausführungen sollen nicht abschrecken, sondern den künftigen Gartennutzern den Weg zum Kleingarten aufzeigen. Wir freuen uns über jeden neuen Pächter und ganz besonders über junge Familien, die sich für einen Kleingarten entscheiden.
Was muß bei einer Gartenabgabe beachtet werden ?
Wie kündige ich richtig ?
Laut Unterpachtvertrag § 2 (4) und BGB § 584 (1) ist eine schriftliche Kündigung des Pachtverhältnisses spätestens zum dritten Werktag des Monats Juli zum 30.11.des Jahres möglich. Wenn ein verbindlicher Nachpächter vorhanden ist, kann auch im laufenden Jahr gekündigt werden.
Die Kündigung der Mitgliedschaft regelt sich nach den Festlegungen der Satzung des Vereins.
Was wird aus meinem Eigentum ?
Eigentum ist alles das, was vom Pächter auf das Pachtland aufgebracht bzw. in den Boden eingebracht wurde (Laube und Anpflanzungen). Er ist für sein Eigentum verantwortlich und muß dieses an einen Nachfolger verkaufen bzw.übergeben. Der abgebende Pächter hat auch das Recht bzw.die Pflicht zur Mitnahme seines Eigentums, wenn kein Käufer gefunden wird.
Laut Unterpachtvertrag § 11 (3) ist der Pächter verpflichtet, eine Wertermittlung seines Eigentums auf seine Kosten durchführen zu lassen. Unabhängige Wertermittler werden vom Territorialverband gestellt. In diesem Zusammenhang sollen ungenehmigte Bauten und Anpflanzungen beseitigt werden.
Was ist, wenn ich keinen Nachfolger finde ?
Es gibt die Möglichkeit, sein Eigentum weitere 2 Jahre nach Beendigung des Pachtverhältnisses auf dem Pachtland zu belassen. Dazu kann mit dem Vorstand ein Gestattungsvertrag geschlossen werden. Nach Ablauf der 2 Jahre muß die Parzelle zwangsläufig beräumt werden. Diese Fälle sind aber eher selten.